26. Bewerbungsrunde zum Förderprogramm FLÜGGE
Das „Programm des leichteren Übergangs in eine Gründerexistenz“ (FLÜGGE) des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie hat eine neue, 26. Bewerbungsrunde ausgeschrieben. In der neuen Runde ist ein Förderbeginn frühestens ab 1. April 2016 möglich.
Die Antragstellung erfolgt nun in zwei Stufen.
1. Stufe der Antragstellung: Projektskizze
In der ersten Stufe ist eine Projektskizze auf Basis der Vorlage „Skizze FLÜGGE“
(Download unter www.fluegge-bayern.de) einzureichen. Die Projektskizzen werden vom
Projektträger hinsichtlich der Erfüllung formaler und inhaltlicher Anforderungen geprüft.
Nach der positiven Bewertung der Projektskizze erhalten die Antragsteller eine Empfehlung,
einen vollständigen Antrag (2. Stufe) einzureichen. Projektskizzen können bis zum 16.11.2015 per E-Mail eingereicht werden.
2. Stufe der Antragstellung: vollständige Antragsunterlagen
In der zweiten Stufe der Antragstellung sind die vollständigen Antragsunterlagen beim
Projektträger bis spätestens 14.12. 2015 einzureichen. Diese umfassen das Antragsformular, Lebenslauf, Geschäftsplan, Unterstützungserklärungen von Gründercoach und Hochschullehrer, Nutzungsvereinbarung und Verpflichtungserklärung.
Mehr Informationen: www.fluegge-bayern.de