Montag, 28. April 2014 | News | Blog, Gründernews, Expertennews

35 Millionen Euro für kleine Beteiligungen

Im Jahr 2013 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie einen neuen Mikromezzaninfonds mit einem Volumen von 35 Millionen Euro aufgelegt. Der Fonds ist für kleine Beteiligungen bestimmt und hilft all den Unternehmen und Gründungen, die ihre Ideen, Projekte und Vorhaben nur schwer finanzieren können. Der Mikromezzaninfonds wird aus Mitteln des ERP-Sondervermögens und des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert und von der NBank, der Investitions- und Förderbank Niedersachsen verwaltet.

Dr. Barbara Karch, BayBG (Foto: privat)

Dr. Barbara Karch, BayBG (Foto: privat)

Frau Dr. Barbara Karch, von der Bayerischen Beteiligungs-Gesellschaft informiert über Details zum Mikromezzaninfonds vor:

Frau Dr. Karch, worum genau handelt es sich bei diesem Fonds?
Bei den Mitteln aus dem Mikromezzaninfonds handelt es sich um Beteiligungskapital in Form einer stillen Beteiligung in Höhe von maximal 50 Tausend Euro. Mezzaninkapital ist ja eine Mischform aus Eigen- und Fremdkapital, bei der der Kapitalgeber keine Stimmrechte bekommt und sich auch nicht in das klassische Tagesgeschäft einmischen kann. Das Unternehmen hingegen erhält wirtschaftliches Eigenkapital.

Für wen ist der Mikromezzaninfonds interessant?
Das Angebot richtet sich an Kleinst- und Kleinunternehmer sowie an Existenzgründer. Insbesondere für kleine und junge Unternehmen, die ausbilden, sowie Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit ist dieses Angebot interessant.

Welche Vorteile hat ein Unternehmen durch die Aufnahme von Kapital aus dem Mikromezzaninfonds.
Nun zunächst kann das Unternehmen seine wirtschaftliche Eigenkapitalbasis stärken und damit die Bonität bei Banken und Sparkassen. Auch die Finanzierungsbedingungen bei Leasing- und Factoringinstituten sowie Kreditversicherern können dadurch verbessert werden. Im Gegensatz zur klassischen Bankfinanzierung werden keine dinglichen Sicherheiten gefordert. Da es eine stille Beteiligung ist, wird auch kein Einfluss auf die Geschäftsführung des Unternehmens genommen. Durch die vertraglich festgelegten sieben tilgungsfreien Jahre bei einer Gesamtlaufzeit von 10 Jahren kommt es zu einer enormen Liquiditätsverbesserung.

Gibt es besondere Anforderungen, die den Verwendungszweck der Mittel betreffen?
Ja natürlich, die gibt es. So ist eine Verwendung beispielsweise zur Sanierung eines Unternehmens oder zur Überbrückung von Schwierigkeiten ausgeschlossen, ebenso eine Ablösung bestehenden Bankfinanzierungen. Die Mittel dürfen nur für Investitionen und Betriebsmittel verwendet werden.

Welche Voraussetzungen müssen die Unternehmen erfüllen, um die Mittel zu erhalten?
Zunächst müssen sie ein positives wirtschaftliches Eigenkapital sowie ein positives Jahresergebnis auf der Grundlage des letzten Jahresabschlusses vorweisen. Selbstverständlich muss auch die Kapitaldienstfähigkeit auf Basis von Ist-/Planzahlen gegeben sein. Natürlich muss auch eine Schufa-Auskunft ohne Negativmerkmale vorgelegt werden. Bei Existenzgründern sollte die im Businessplan dargestellte Geschäftsidee nachvollziehbar sein und die vorgelegte Planung plausibel.

Ist im Hinblick auf Subventionen und dem geltenden EU-Recht etwas zu beachten?
Das EU-Beihilferecht erlaubt die Vergabe von Beihilfen an Unternehmen in engen Grenzen nach De-minimis-Beihilfen. De-minimis-Beihilfen sind Beihilfebeträge deren Gesamtbetrag für ein einziges Unternehmen im laufenden Kalenderjahr und in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren 200.000 € (gewerblicher Straßengüterverkehr: 100.000 €) nicht übersteigen dürfen. Stille Beteiligungen aus dem Mikromezzaninfonds-Deutschland sind zu 100% De-minimis wirksam.

Was muss ein Unternehmer tun, um an Mittel aus dem Mikromezzaninfonds zu kommen? An wen soll er sich wenden?
Ansprechpartner für diese neue Finanzierungsmöglichkeit sind die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften in dem jeweiligen Bundesland, in dem die Investition erfolgen soll. Für Bayern ist es also die Bayerische Beteiligungsgesellschaft. Auf unserer Internetseite www.baybg.de finden Interessenten unter Mikromezzaninfonds-Deutschland die wesentlichen Eckpunkte sowie die Antragsunterlagen zum Beteiligungsprogramm. Bei Fragen zum Beteiligungsprogramm können Interessenten sich jederzeit direkt an Frau Julia Köckeis (Julia.Koeckeis@baybg.de, Tel. 089/12 22 80 – 252) oder an mich (Barbara.Karch@baybg.de, Tel 089/12 22 80 – 242) wenden.


Vielen Dank für das Gespräch.


Weitere Informationen finden Sie auch unter www.mikromezzaninfonds-deutschland.de