Dienstag, 04. Januar 2011 | Gründernews

Arbeitslosenversicherung für Existenzgründer und Künstlersozialabgabe

Eine Übersicht über die wesentlichen Änderungen und Regelungen für Selbständige, die in 2011 gelten werden.

Die bis Ende 2010 befristete Möglichkeit für Auslandsbeschäftigte und arbeitslose Existenzgründer, in der Arbeitslosenversicherung ein Versicherungsverhältnis auf Antrag einzugehen, wird fortgeführt (§ 28a SGB III). Die zeitliche Befristung der freiwilligen Weiterversicherung wird aufgehoben. Damit sind Änderungen verbunden, die den Zugang zur Versicherung erleichtern, jedoch auch Mitnahmeeffekte ausschließen sollen. Um mehr Beitragsgerechtigkeit zu erreichen, wird zudem die Beitragsberechnungsgrundlage neu geregelt. Der Abgabesatz der Künstlersozialabgabe wurde unverändert auf 3,9 Prozent festgesetzt...mehr

 

Quelle: www.existenzgruender.de