Donnerstag, 12. Dezember 2013 | News | Blog, Gründernews

Bürgschaften für Leasingfinanzierungen

Ab Januar 2014 können kleine und mittlere Unternehmen für ihre Leasingfinanzierungen Bürgschaften bekommen. Grund dafür ist ein neues Programm für Leasing-Bürgschaften.

Die Mittel für das Programm „Leasing Bürgschaft“, bei dem Bürgschaften von 30 % bzw. 60 % für Leasingfinanzierungen zugunsten kleiner und mittlerer Unternehmen sowie bei Existenzgründungen übernommen werden, kommen aus dem EU-Programm zur Förderung von Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) des Europäischen Investitionsfonds (EIF). Entwickelt wurde das neue Programm vom Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen zusammen mit dem Verband Deutscher Bürgschaftsbanken. Es startet im Januar 2014 und läuft drei Jahre. Das Ziel besteht darin, mehr Unternehmen den Zugang zu Leasingfinanzierungen zu öffnen.
 
Als Rückbürgschaften stehen insgesamt 120 Millionen Euro über den Europäischen Investitionsfonds (EIF) zur Verfügung, der Garantien aus dem CIP Programm (Competitiveness Innovation Framework Programme) bereitstellt. Diese Mittel ermöglichen Leasing-Investitionen von bis zu mindestens 200 Millionen Euro. Das Programm startet im Januar 2014 – zunächst bis 2016.

Die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg unterzeichnete für alle Bürgschaftsbanken den Vertrag mit dem Europäischen Investitionsfonds. Die deutschen Bürgschaftsbanken unterstützen mit ihren Bürgschaften jedes Jahr mehr als 7.000 kleine und mittlere Unternehmen bei Investitionen in Gründung und Wachstum ihrer Betriebe.

Quelle: Bürgschaftsbank Baden-Württemberg und Verband Deutscher Bürgschaftsbanken