Mittwoch, 03. August 2016 | News | Blog, Gründernews, Branchennews

Bürokratieentlastungsgesetz beschlossen

Das Kabinett hat heute das von Bundeswirtschaftsminister Gabriel vorgelegte zweite Bürokratieentlastungsgesetz beschlossen. Es führt zu einer Entlastung von rund 360 Millionen Euro beziehungsweise knapp zehn Millionen Arbeitsstunden jährlich.

Bundesminister Gabriel: "Unnötige Bürokratie kostet Bürger und Unternehmen Zeit, Geld und Nerven und kann für unsere Wirtschaft zu einem echten Wettbewerbsnachteil werden. Allein durch unsere beiden Bürokratieentlastungsgesetze und die Modernisierung des Vergaberechts entlasten wir die Unternehmen in dieser Legislaturperiode um mehr als zwei Milliarden Euro pro Jahr. Mit dem neuen, zweiten Bürokratieentlastungsgesetz haben wir vor allem kleine Unternehmen im Blick. Für diese schaffen wir wichtige Vereinfachungen zum Beispiel im Steuerrecht, entlasten sie bei der Ermittlung der Sozialversicherungsbeiträge und stärken das E-Government. Damit entlasten wir vor allem solche Unternehmen, die typischerweise am meisten unter Bürokratie leiden: kleine Betriebe mit zwei bis drei Mitarbeitern."

So sieht der Gesetzentwurf vor, dass unter anderem das seit 2006 geltende Verfahren zur Berechnung der monatlich fälligen Sozialversicherungsbeiträge vereinfacht wird. Außerdem wird die Digitalisierung im Handwerk gestärkt. Im Steuerrecht wird dafür gesorgt, dass kleine Unternehmen nicht in Belastungen "hineinwachsen", die eigentlich für größere Betriebe gedacht waren. Die Bundesregierung kommt damit auch ihrer Selbstverpflichtung der "one-in, one-out"-Regel nach: Neuer Aufwand an einer Stelle wird durch Vereinfachungen an anderer Stelle ausgeglichen.

Das Gesetz soll zum 01.01.2017 in Kraft treten. Es ist Teil des neuen Arbeitsprogramms "Bessere Rechtsetzung 2016" und fasst neben Maßnahmen des Bundeswirtschaftsministeriums auch Maßnahmen anderer Bundesressorts zusammen. Beteiligt waren das Bundesfinanzministerium, das Bundesgesundheitsministerium, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie das Bundesinnenministerium.

Den Entwurf des Bürokratieentlastungsgesetzes II können Sie hier (PDF: 307 KB) abrufen.

Quelle: BMWi