Bundesrat verabschiedet Bürokratieentlastungsgesetz
Der Bundesrat hat das vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegte und vom Bundestag beschlossene Bürokratieentlastungsgesetz verabschiedet. Gezielter Bürokratieabbau ist ein wichtiger Beitrag zur Stärkung von Wachstum und Investitionen in Deutschland
"Wir wollen unsere Wirtschaft von unnötiger Bürokratie entlasten, die Zeit, Geld und oft auch Nerven kostet. Das von uns geschnürte Paket ist ein kraftvoller Auftakt für weniger Bürokratie und entlastet die Wirtschaft schnell und spürbar um rund 744 Millionen Euro pro Jahr. Unternehmer, vor allem auch junge Gründer, gewinnen so Zeit und Geld, um sich auf ihre Geschäfte, Innovationen, Arbeitsplätze und Ausbildung konzentrieren zu können," so der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel:
Entlastungen für kleine Unternehmen und Existenzgründer
Mit dem Bürokratieentlastungsgesetz werden vor allem mehr kleine Unternehmen als bisher von Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten des Handelsgesetzbuches und der Abgabenordnung befreit. Existenzgründer werden später als bisher in der Wirtschaftsstatistik herangezogen. Dies geschieht durch die Anhebung von Schwellenwerten für Meldepflichten nach verschiedenen Wirtschaftsstatistikgesetzen von 500.000 auf 800.000 Euro. Der Gesetzentwurf enthält auch drei Maßnahmen im Steuerrecht: Die Mitteilungspflichten für Kirchensteuerabzugsverpflichtete werden reduziert, die Lohnsteuerpauschalierungsgrenze für kurzfristig Beschäftigte wird auf 68 Euro angehoben und das Faktorverfahren beim Lohnsteuerabzug bei Ehegatten oder Lebenspartnern wird vereinfacht. Dies trägt auch zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger bei.
Bereits seit 1. Juli 2015 greift parallel auch die so genannte One in, one out-Regel ("Bürokratiebremse"). Danach verpflichtet sich die Bundesregierung, neuen Erfüllungsaufwand der Wirtschaft durch Entlastungen an anderer Stelle auszugleichen. Weitere Maßnahmen aus den Eckpunkten vom Dezember 2014 sollen zügig realisiert werden.
Das Bundeswirtschaftsministerium bereitet derzeit auch die Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien vor. In einem ersten Schritt hat das Kabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts beschlossen und damit die größte Reform des Vergaberechts seit über zehn Jahren auf den Weg gebracht.
Das Bürokratieentlastungsgesetz tritt nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft, die wichtigsten Entlastungen greifen ab 2016.
Mehr Informationen zum Gesetz bzw. zur Bürokratieabbau-Initiative finden Sie hier.