Bundeswirtschaftsministerium verlängert Innovationsberatung "go-Inno" für kleine Unternehmen
Die Richtlinie für das Förderprogramm go-Inno (BMWi-Innovationsgutscheine) wurde bis Ende 2020 verlängert. Kleine Unternehmen aus dem produzierenden Gewerbe und Handwerk können also auch künftig die Leistungen von autorisierten Beratungsunternehmen in Anspruch nehmen.
Dazu Iris Gleicke, Parlamentarische Staatssekretärin und Beauftragte der Bundesregierung für die neuen Bundesländer, für Mittelstand und Tourismus: "Wir wissen, dass es gerade in kleinen Unternehmen und Start-ups viele gute, manchmal auch sogar außergewöhnliche Ideen gibt. Aber Ideen alleine reichen nicht. Mit qualifizierter und zielgerichteter Beratung wollen wir dabei helfen, dass die Unternehmen ihr Potenzial ausschöpfen und wirtschaftlich erfolgreich sind."
Der Gutschein deckt 50% der Kosten ab, sowohl für eine Potenzialanalyse als auch für das Realisierungskonzept eines Innovationsprojektes.
Staatssekretärin Gleicke hat heute außerdem den go-Inno Fachkongress in Berlin eröffnet. Der go-Inno Fachkongress bietet den Beraterinnen und Beratern die Möglichkeit, sich über die Chancen der Zusammenarbeit zwischen KMU und Wissenschaft und die Mittelstand-4.0-Kompetenzzentren des BMWi zu informieren.