Datenschutz und Vertragsgestaltung für die Cloud
Oft werden von Cloud-Anbietern oder -Dienstleistern vorgefertigte Standardverträge vorgelegt, doch hier lohnt sich ein Blick ins Kleingedruckte. Der Workshop „Datenschutz und Vertragsgestaltung für die Cloud“ am 13.05.2014 und 03.06.2014 jeweils von 09.00 Uhr bis 13:00 Uhr, im aiti-Park vermittelt die wichtigsten Regeln zum Cloud Computing in Theorie und Praxis.
Cloud Computing hat sich zwischenzeitlich als erfolgreiches Geschäftsmodell etabliert. Die (fast) grenzenlose Freiheit von Daten und Services stellt neue Anforderungen an die IT-Compliance. Vor allem datenschutz-, haftungs- und steuerrechtliche Konsequenzen müssen in einem Unternehmen beachtet und in die Arbeitsabläufe integriert werden. Oft werden von Cloud-Anbietern oder -Dienstleistern vorgefertigte Standardverträge vorgelegt, doch hier lohnt sich ein Blick ins Kleingedruckte. Nur wenn wichtige Fragen zur Verfügbarkeit, Zugriff, Haftung und Migrationsfähigkeit eindeutig beantwortet sind, können Unternehmer ruhigen Gewissens das Angebot nutzen. Andernfalls kann es nicht nur zu schweren Störungen im Betriebsablauf und Datenverlusten kommen, sondern auch zu Problemen mit dem Finanzamt oder Datenschutzbehörden. Bußgelder und Abmahnungen drohen. Auch die Öffentlichkeit reagiert zunehmend sensibel auf die Mitteilung von Datenpannen.
Der Workshop vermittelt die wichtigsten Regeln in Theorie und Praxis
Wer als Unternehmer die Cloud erfolgreich nutzen will, muss die wichtigsten Regeln zum Datenschutz, zur Vertragsgestaltung und die handels- und steuerrechtlichen Vorgaben kennen und rechtssicher beherrschen. Der Workshop „Datenschutz und Vertragsgestaltung für die Cloud“ am 13.05.2014 und 03.06.2014 jeweils von 09.00 Uhr bis 13:00 Uhr, im aiti-Park vermittelt die wichtigsten Regeln zum Cloud Computing in Theorie und Praxis. Anhand von Beispielen aus Rechtsprechung und Beratungspraxis werden rechtliche Risiken der Cloud-Nutzung identifiziert und praktische Lösungen für Unternehmen erarbeitet. Rechtsanwältin Birgit Maneth geht auch auf Fragen zum Urheberrecht, sowie Aspekte des Datenschutzes und der Haftung ein.
Birgit Maneth ist seit 2004 als Rechtsanwältin mit Schwerpunkt IT-Recht und geistiges Eigentum tätig. Nach ihrer Ausbildung zur Bankkauffrau studierte sie Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg und absolvierte ein Masterstudium im gewerblichen Rechtsschutz an der Universität Düsseldorf. Ihre Zulassung als Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz erhielt sie 2008, als Fachanwältin für IT-Recht im Jahre 2011. Sie ist Lehrbeauftragte der Universität Augsburg und referiert regelmäßig zu aktuellen Themen aus den Bereichen geistiges Eigentum und IT-Recht.
Der Workshop richtet sich an Unternehmer, Geschäftsführer, Firmengründer, Fachkräfte und alle an diesem Themengebiet Interessenten. Veranstalter ist der aiti-Park im Rahmen der „IT-Offensive Bayerisch-Schwaben“ in Kooperation mit kit e.V. sowie dem Bayerischen IT-Sicherheitscluster e.V. Die „IT-Offensive Bayerisch-Schwaben“ wird von der Europäischen Union aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung kofinanziert.