Donnerstag, 13. August 2020 | News | Blog, Branchennews
Der Begriff "Webinar" ist markenrechtlich geschützt
Bereits seit 2003 ist der Begriff "Webinar" markenrechtlich geschützt.
gallery
Seit Beginn der Pandemie wurden viele Veranstaltungen, Workshops und Termine virtuell abgehalten. Deshalb möchten wir darauf hinweisen, dass der Begriff "Webinar" als Wortmarke geschützt ist und empfohlen wird, diesen nicht mehr zu verwenden.
Den Eintrag beim Deutschen Patent- und Markenamt findet man hier.