Dienstag, 20. Januar 2015 | News | Blog

Die zehn Gebote der GmbH-Geschäftsführung

58. Gründerabend, am 27. Januar 2015, 18.00 bis 20.00 Uhr, im aiti-Park. Gastredner Martin Humpf, Rechtsanwalt, Gründungsgesellschafter und Geschäftsführer der AWI TREUHAND Rechtsanwaltsgesellschaft GmbH in Augsburg, spricht über die größten Haftungsrisiken für GmbH-Geschäftsführer. Es geht um die 10 Gebote der GmbH-Geschäftsführung sowie die Klassiker bei der Geschäftsführerhaftung.

Haftungsrisiken erkennen und frühzeitig vermeiden
Wer entscheidet, haftet. Immer häufiger werden Geschäftsführer und Manager hierzulande für Fehlentwicklungen in ihren Unternehmen zur Rechenschaft gezogen. Ausstehende Forderungen verjähren aufgrund ungenauer Terminüberwachung, einem ehemaligen Mitarbeiter muss eine hohe Abfindung aufgrund einer nicht formgerechten Kündigung gezahlt werden. Fehleinkäufe verursachen hohe Kosten, eine schlechte Angebotskalkulation führt zu hohen Verlusten. Bei beruflichen Fehlentscheidungen gehen die Schäden oft in die Millionen - Geschäftsführer haften dann unbeschränkt mit ihrem gesamten privaten Vermögen. Das Wissen um die größten Haftungsrisiken kann helfen, diese frühzeitig zu erkennen und rechtssicher zu vermeiden.

Beim Gründerabend am 27.01.2015, von 18:00 bis 20:00 Uhr, im aiti-Park informiert Rechtsanwalt Martin Humpf, Geschäftsführer der AWI Treuhand Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, über die umfangreichen Aufgaben und Pflichten eines GmbH-Geschäftsführers. Dabei spricht er in seinem Vortrag über die Klassiker der Geschäftsführer-Haftung sowie die 10 Gebote der GmbH-Geschäftsführung. Anhand von Praxisbeispielen zeigt er, worauf es zu achten gilt, um Fehlentwicklungen zu erkennen.

Über den Referenten
Rechtsanwalt Martin Humpf ist Gründungsgesellschafter und Geschäftsführer der AWI TREUHAND Rechtsanwaltsgesellschaft GmbH in Augsburg (Arbeits-, Gesellschafts-, Steuer-, Medizin- und IT-Recht). Er schloss sein Studium der Rechtswissenschaften in Augsburg ab und ist seit 2002 als Rechtsanwalt tätig. 2006 erlangte er die Bezeichnung als Fachanwalt für Arbeitsrecht, im Jahr 2011 die Bezeichnung Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Sein langjähriger persönlicher Tätigkeitsbereich liegt vorrangig im Bereich des Arbeitsrechts und Dienstrechts der Geschäftsführer sowie im Bereich der Beratung und Gestaltung von Existenzgründung, Unternehmenskauf und -umstrukturierung sowie der Unternehmensnachfolge. Neben der anwaltlichen Tätigkeit in der AWI TREUHAND Rechtsanwaltsgesellschaft GmbH ist Martin Humpf als Referent zu Rechtsthemen im Bereich des Arbeits- und Gesellschaftsrechts tätig.

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