DIHK: Die "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" in der Praxis
Die Rechtsform der "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)", die seit dem 1. November 2008 einen erleichterten Einstieg in die GmbH bietet, hat sich nach Erkenntnissen des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) bewährt.
Ende 2009 hat der DIHK die Praxiserfahrungen zusammengetragen, die die Industrie- und Handelskammern (IHKs) in den ersten zwölf Monaten mit dem neuen Angebot gemacht haben. Und die sind durchweg positiv, so dass das Fazit der Untersuchung lautet: Als Ergänzung zur bewährten GmbH erleichtert die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) den Gründern den Weg in die Selbständigkeit. Entsprechend rege ist die Nachfrage: Die Friedrich-Schiller-Universität Jena zählte zum 1. November 2009 bundesweit bereits 19.563 Unternehmergesellschaften. Die 80 IHKs beantworteten im ersten Jahr rund 23.000 Anfragen im Zusammenhang mit der Unternehmergesellschaft.
Besonders beliebt ist die neue Rechtsform in Großstädten und deren Einzugsgebieten. In erster Linie genutzt wird sie erwartungsgemäß von Anbietern unternehmerischer Dienstleistungen. Aber auch im Handel und am Bau werden Unternehmergesellschaften gegründet. Trotz der guten Erfahrungen sieht die IHK-Organisation noch Nachbesserungsbedarf: So ist zum Beispiel das Muster für das notarielle Gründungsprotokoll, das im Wesentlichen nur Gesellschafter, Stammkapital und Geschäftsführung regelt, zwar für Ein-Personen-Gründungen ausreichend und kommt dort auch gut an. Sobald mehrere Gründer an den Start gehen, schränkt das Muster die Gestaltungsmöglichkeiten jedoch oftmals zu sehr ein.