EXIST-Anträge bis 31.12.2014 stellen
Verlängert wurden die Richtlinien für das Förderprogramm EXIST-Gründerstipendium zur Förderung von Unternehmensgründungen im Rahmen des Programms "Existenzgründungen aus der Wissenschaft" gemäß einer Bekanntmachung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Die Antragstellung ist demnach bis 31. Dezember 2014 möglich.
Ersetzt werden dadurch die bisherigen Förderrichtlinien für EXIST-Gründerstipendium vom 3. Mai 2007 und 10. September 2012.
Ein Ziel des EXIST-Gründerstipendiums ist es unter anderem, Gründerinnen und Gründern aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen finanzielle und materielle Absicherung in der Vorphase einer Unternehmensgründung zu geben. In dieser Phase wird an der Ausarbeitung des Businessplans und an der Entwicklung marktfähiger Produkte und Dienstleistungen gearbeitet. Darüber hinaus sollen die Studierenden, Absolventen/Absolventinnen und Wissenschaftlern/Wissenschaftlerinnen zur unternehmerischen Selbständigkeit und Gründung eines eigenen Unternehmens geführt werden und unternehmerisches Denken und Handeln erwerben.
Mit dem EXIST-Gründerstipendium sollen die Anstrengungen von Hochschulen und Forschungseinrichtungen unterstützt werden, den Gründerinnen und Gründern im Ausgründungsprozess Hilfestellungen zu leisten und die Zahl und Qualität der Ausgründungen aus der Wissenschaft zu erhöhen. Mit der Ausweitung der Maßnahme auf Forschungseinrichtungen leisten das BMWi und das Bundesministerium für Bildung und Forschung einen wesentlichen Beitrag im Rahmen der High-Tech Strategie der Bundesregierung zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für innovative Gründungen.
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