Mittwoch, 10. Dezember 2014 | Gründernews

EXIST: Neue Perspektiven für Hightech-Start-ups

Die Förderung von angehenden Gründerinnen und Gründern im Hochschulumfeld wird künftig erheblich ausgeweitet. Die Konditionen werden ab dem 09.12.2014 in beiden EXIST-Programmlinien deutlich verbessert.

Mit der Veröffentlichung der neuen Förderrichtlinien zu den beiden Programmlinien EXIST-Gründerstipendium und EXIST-Forschungstransfer im Bundesanzeiger am 9.12.2014 setzt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die bereits im März anlässlich des Kongresses "15 Jahre EXIST" angekündigten Verbesserungen in die Tat um. Ab sofort können Antragsteller in den beiden Programmlinien von den verbesserten Konditionen profitieren.

Das EXIST-Gründerstipendium wird um 25 Prozent angehoben, die Investitionsmittel dabei von 17.000 auf 30.000 Euro fast verdoppelt. Im EXIST-Forschungstransfer fallen die Verbesserungen noch deutlicher aus. Für besonders forschungsintensive und risikoreiche Gründungsvorhaben im Hochtechnologiebereich werden die Investitionsmittel von 70.000 auf 250.000 Euro mehr als verdreifacht. Das hilft vor allem solchen Gründungsteams, die etwa in den Bereichen Cleantech, Energie oder im Life-Science-Sektor Demonstrationsanlagen bauen oder langwierige Zertifizierungen durchlaufen müssen.

Die neuen Förderrichtlinien gelten für die Dauer von sieben Jahren. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

EXIST-Gründerstipendium:

  • Studierende, die mindestens die Hälfte ihres Studiums absolviert haben: 1.000 Euro pro Monat
  • Technischer Mitarbeiter/Technische Mitarbeiterin: 2.000 Euro pro Monat
  • Absolventinnen/Absolventen mit mindestens einem Hochschulabschluss: 2.500 Euro pro Monat
  • Promovierte Gründerinnen und Gründer: 3.000 Euro pro Monat
  • Für Teamgründungen werden die Sachmittel auf bis 30.000 Euro erhöht
  • Eines der bis zu drei Teammitglieder kann auch mit einer qualifizierten Berufsausbildung als technische Mitarbeiterin/technischer Mitarbeiter gefördert werden.

EXIST-Forschungstransfer:

  • In der Förderphase I stehen zukünftig bis zu 250.000 Euro an Sachmitteln für die Vorbereitung der Gründung zur Verfügung; in begründeten Einzelfällen auch darüber hinaus.
  • In der Förderphase II kurz nach der Gründung des innovativen Hightech-Unternehmens wird ein höherer Gründungszuschuss von bis zu 180.000 Euro gewährt.

Durch die EXIST-Förderung sind in den letzten Jahren mehr als 1.800 erfolgreiche Hightech-Gründungsvorhaben gefördert worden. EXIST hat sich in der deutschen Hochschullandschaft als zentrale Stütze der Gründungsförderung fest etabliert.

Die Richtlinien und weitere Details und Erläuterungen können unter www.exist.de eingesehen werden

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie