Freitag, 19. Dezember 2014 | Expertennews, Gründernews

Finanzierungshilfen für die gesamte Bandbreite von Innovationen

Um im Wettbewerb zu bestehen, müssen Unternehmen innovativ sein. Doch gerade hier können bei mittelständischen Firmen Liquiditätsbelastung auftreten. Bei der Finanzierung von Investitionen bzw. des Betriebsmittelbedarfs für Forschung, Entwicklung und Innovation unterstützt die LfA innovative mittelständische Unternehmen und Freiberufler. Herr Peter Leitenmayer von der LfA-Förderbank gibt Auskunft zu Finanzierungshilfen der LfA Förderbank Bayern unter anderem zum Universalkredit Innovativ.

Peter Leitenmayer, LfA Förderbank Bayern (Foto: privat)

Peter Leitenmayer, LfA Förderbank Bayern (Foto: privat)

Herr Leitenmayer, welche Möglichkeiten der Förderung innovativer Vorhaben gibt es im Portfolio der LfA?
Die LfA Förderbank Bayern bietet Finanzierungshilfen für die gesamte Bandbreite von Innovationen und während des gesamten Innovationsprozesses an. Dabei setzen wir Förderdarlehen ein, die mit ihren günstigen Zinssätzen, langen Laufzeiten sowie tilgungsfreien Jahren die Liquidität der Unternehmen verbessern. Zudem übernehmen wir bei nicht ausreichend vorhandenen Sicherheiten in den Unternehmen auch Kreditrisiken und entlasten damit die Hausbanken teilweise von ihren Risiken. Dadurch werden Finanzierungen deutlich erleichtert. Für junge Technologieunternehmen bietet unser Tochterunternehmen Bayern Kapital übrigens bereits ab der Seedphase Beteiligungskapital an.

Welche Voraussetzungen muss ein Unternehmen erfüllen?
In der Regel werden sogenannte kleine und mittlere Unternehmen gemäß EU-Definition gefördert, also Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und maximal 50 Mio. Euro Jahresumsatz. Bei unserem Förderkredit für innovative Unternehmen, dem Universalkredit Innovativ, können wir auch Freiberufler unterstützen. Grundvoraussetzung ist, dass sich ein Unternehmen in den Bereichen Forschung und Entwicklung bzw. Innovation besonders engagiert. Ob das der Fall ist, wird anhand eines Kriterienkatalogs ermittelt. Auch konkrete F&E- bzw. Innovationsprojekte können von der LfA mitfinanziert werden. Ausschlaggebend für eine positive Kreditentscheidung ist in jedem Fall ein überzeugendes Konzept, das letztlich auch die Rückzahlung des Darlehens erwarten lässt. Ein guter Businessplan sollte also auch die wesentlichen Fragen von Kapitalgebern beantworten.

Nehmen wir das Beispiel Technologieförderung, was kann hier in Form von Darlehen im Einzelnen gefördert werden?
Unternehmen, die technologisch innovative Produkte oder Produktionsverfahren mit klaren Alleinstellungsmerkmalen entwickeln, können mit Zuschüssen vom Freistaat Bayern oder vom Bund finanziell unterstützt werden – über passende Programme kann man sich beim Haus der Forschung informieren. Ein Zuschuss kann allerdings nur Teile der Entwicklungskosten abdecken und wird nur gewährt, wenn ein Unternehmen die restliche Finanzierung nachweisen kann. Sollten hierfür Erträge aus dem laufenden Geschäft bzw. eigene Mittel nicht ausreichen, kann die LfA zum Beispiel mit dem Universalkredit Innovativ helfen. Darüber hinaus fördern wir mit unserem Technokredit Unternehmen, die nicht selbst entwickelte innovative Technologien zukaufen und im eigenen Betrieb einführen.

Was kann mit dem Universalkredit Innovativ, den die LfA seit einigen Monaten anbietet, denn alles gefördert werden ?
Der Universalkredit Innovativ ist äußerst flexibel einsetzbar. Er ist weder an konkrete F&E-Projekte gebunden, noch ist ein Technologiebezug oder eine Marktinnovation gefordert. Für das Förderprogramm ist entscheidend, dass das antragstellende Unternehmen innovationsorientiert ist, wobei der Innovationsbegriff weit gefasst ist. Deshalb gilt bei uns ein Unternehmen auch als innovativ, wenn es zum Beispiel Produkte verbessert oder Produkte kundenspezifisch weiterentwickelt. Und wir fördern auch dann, wenn die Produkte oder auch Dienstleistungen für das Unternehmen neu sind. Innovationsorientierte Unternehmen können die Fördermittel bedarfsgerecht für Investitionen oder laufende Kosten, also Betriebsmittel, verwenden.

Es geht also nicht zwingend um Vorhabens-, sondern vielmehr um Unternehmensfinanzierung. Beispiele für geförderte Fälle sind etwa die Entwicklung innovativer Smartphone-Apps, Entwicklungsprojekte in den Bereichen IKT und Medizintechnik, oder die Entwicklung eines Internetportals durch einen innovativen Dienstleister im Bildungsbereich. Aber eben auch bauliche Investitionen, der Kauf von Maschinen, der Aufbau eines Warenlagers oder die Finanzierung laufender Kosten wurden unterstützt. Die LfA kann dabei maximal drei Millionen Euro pro Kreditnehmer zur Verfügung stellen, die Darlehensmindestsumme beträgt 25.000 Euro.

Wie wird denn festgelegt, ob ein Unternehmen innovationsorientiert ist?
Die Innovations-Definition erfolgt über einen Kriterienkatalog mit 10 Punkten, von denen mindestens einer erfüllt sein muss. Beispielsweise reicht es aus, wenn ein Unternehmen in einem Technologie- bzw. Innovationspark sitzt, mit Venture Capital finanziert wurde oder in den letzten 24 Monaten einen Innovationspreis gewonnen, ein Patent angemeldet oder einen F&E-Zuschuss bzw. ein Innovationsdarlehen erhalten hat. Es gibt kein Mindestalter für die Unternehmen, Voraussetzung ist allerdings, dass sie zumindest in absehbarer Zeit nachvollziehbar kapitaldienstfähig sind, also bereits Umsätze und Erträge erzielt werden, mit denen das Darlehen bedient werden kann.

Ist dieser Kredit auch für Maßnahmen im Zuge der Markteinführung geeignet?
Absolut! Technologieförderung, die üblicherweise in Form von Zuschüssen erfolgt, endet in der Regel mit dem Abschluss des Entwicklungsprozesses, umfasst also nicht den wichtigen Aspekt der Markteinführung. Hier schließt unser neues Darlehen eine Förderlücke und soll helfen, die so wichtigen ersten Schritte in den Markt zu unterstützen. Sollten innovative Unternehmen Unterstützung bei der Finanzierung ihrer Pilotaufträge benötigen, kann die LfA übrigens mit ihren Auftragsgarantien ein weiteres bedarfsgerechtes Produkt einsetzen.

An wen wendet man sich für eine Antragstellung?
Gründer und Unternehmer sollten sich frühzeitig über passende Fördermöglichkeiten informieren. Unser Kundencenter bietet kostenlose und individuelle Beratung - telefonisch und bei Bedarf auch gerne persönlich in München oder Nürnberg. Daneben sind wir mit mobilen Außenstellen regelmäßig in den Regionen anzutreffen: Unsere Beratungssprechtage in Schwaben finden monatlich in Augsburg und Memmingen statt. Wichtig ist, dass ein Förderantrag vor Vorhabensbeginn gestellt werden muss – und zwar bei der jeweiligen Hausbank des Unternehmens. Diese leitet den Antrag an die LfA zur Prüfung weiter. Nach der Bewilligung wird der Kredit über die Hausbank an den Unternehmer ausbezahlt.

Vielen Dank für das Gespräch.

 

Weiter Informationen erhalten Sie bei der Förderberatung der LfA Förderbank Bayern
Tel. 0800 / 21 24 24 (kostenfrei)
info@lfa.de
www.lfa.de