FLÜGGE - Förderprogramm für Gründer geht in die 18. Runde
Bis zum 26. März 2010 haben Gründer, die sich in der Seed- oder Start-up Phase ihrer Unternehmensgründung befinden, die Möglichkeit, sich für das Bayerische Förderprogramm zum leichteren Übergang in eine Gründerexistenz (FLÜGGE) zu bewerben.
In der Erwartung, dass zusätzliche Arbeitsplätze in Bayern durch neue Unternehmen
mit hochinnovativen Produkten und Dienstleistungen geschaffen werden, unterstützt die
Bayerische Staatsregierung u.a. mit dem FLÜGGE-Förderprogramm die
Gründung neuer Unternehmen.
Die Gesamtkonzeption des FLÜGGE-Programms ist auf die Frühphase (Seed- bis Startup-
Phase) einer Unternehmensgründung zugeschnitten. Die Gründung sollte während
der Teilnahme am Programm erfolgen.
Im Rahmen dieses Programms bietet das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst u. a. jungen Hochschulabsolventinnen und -absolventen sowie Hochschulmitarbeiterinnen und -mitarbeitern die Möglichkeit, parallel zur Konzeptionsphase ihrer Unternehmensgründung für die Dauer von bis zu zwei Jahren eine Beschäftigung im Umfang einer halben Stelle an einer Universität bzw. Fachhochschule zu erhalten.
Weitere Informationen und die aktuellen Antragsunterlagen können unter http://www.fluegge-bayern.de abgerufen werde.