Montag, 16. Juli 2012 | News | Blog, Branchennews
Hohe Abgaben auf externe Festplatten gefordert
Verwertungsgesellschaften fordern 7 bzw. 9 Euro pro Stück.
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Berlin, 13. Juli 2012 - Nun werden auch für externe Festplatten von den Verwertungsgesellschaften hohe Abgaben gefordert. Damit soll das legale Kopieren von Musik, Videos und Co. vergütet werden. Allerdings werden die Festplatten für solche Kopien fast gar nicht genutzt. Das ergab eine aktuelle und repräsentative Studie der GfK, die der Hightech-Verband BITKOM und der Informationskreis Aufnahmemedien (IM) in Auftrag gegeben hatten. Weniger als 3 Prozent einer externen Festplatte werden nach Auffassung der Hersteller für vergütungsrelevante Privatkopien verwandt. „Für diese durchschnittlich 3 Prozent des Speicherplatzes externer Festplatten sollen nun 7 bzw. 9 Euro Abgaben pro Stück erhoben werden“, kritisiert BITKOM-Präsident Prof. Dieter Kempf. „Die Forderungen der Verwertungsgesellschaften für Abgaben auf externe Festplatten stehen in keinem Verhältnis zur tatsächlichen Nutzung.“
Das zeigt sich auch in den anderen Forderungen der Verwertungsgesellschaften. Bis zu 36 Euro pro verkauftes Handy fordert seit kurzem die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ). Pro verkauftem USB-Stick verlangt die ZPÜ ab dem 1. Juli bis zu 1550 Prozent, pro verkaufter Speicherkarte bis zu 1850 Prozent höhere Sonderabgaben als bisher. Dies könnte zahlreiche dieser Produkte um bis zu 2 Euro verteuern. „Die ZPÜ setzt ihre Praxis überhöhter Forderungen fort. Daher gehört, wie in anderen europäischen Ländern, das System der Pauschalabgaben insgesamt auf den Prüfstand“, sagt Rainald Ludewig, Vorsitzender des IM.
Im November 2011 hatten die Verwertungsgesellschaften ZPÜ, VG WORT und VG Bild-Kunst rückwirkend zum 01.01.2008 neue Tarife für externe Festplatten veröffentlicht. Für Festplatten mit einer Speicherkapazität von unter 1 Terabyte fordern sie 7 Euro an urheberrechtlichen Abgaben, für größere Festplatten 9 Euro.
Laut aktueller GfK-Studie besitzt jeder dritte Deutsche (32 Prozent) mindestens eine externe Festplatte. Die durchschnittliche Speicherkapazität beträgt 607 Gigabyte. 55 Prozent davon ist ungenutzter freier Speicherplatz. Durchschnittlich ein Viertel (24 Prozent) des Speicherplatzes wird durch Sicherungskopien belegt. 8 Prozent werden für berufliche Zwecke genutzt, rund 7 Prozent des Speicherplatzes entfällt auf selbst oder von Freunden erstellte Dateien wie Fotos, Heimvideos oder Briefe, für die auch keine Abgaben erhoben werden dürfen.
Damit bleiben nur etwa 6 Prozent Speicherplatz für Privatdateien wie Musikalben oder Videofilme. Etwas mehr als die Hälfte davon hält die Industrie für nicht vergütungspflichtig, da es sich z.B. um bereits lizenzierte Kopien von Musik-Downloads handelt. Die andere Hälfte, also weniger als 3 Prozent einer durchschnittlichen Festplatte, werden nach Auffassung der Industrie für vergütungsrelevante Privatkopien genutzt.
Zur Methodik: Die Angaben zur Nutzung von externen Festplatten basieren auf einer Nutzungsstudie der GfK im Auftrag von BITKOM und dem Informationskreis Aufnahmemedien (IM). Die schriftliche Befragung erfolgte im April/Mai 2012 innerhalb des GfK Konsumentenpanels und ist repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 14 Jahren.
Das zeigt sich auch in den anderen Forderungen der Verwertungsgesellschaften. Bis zu 36 Euro pro verkauftes Handy fordert seit kurzem die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ). Pro verkauftem USB-Stick verlangt die ZPÜ ab dem 1. Juli bis zu 1550 Prozent, pro verkaufter Speicherkarte bis zu 1850 Prozent höhere Sonderabgaben als bisher. Dies könnte zahlreiche dieser Produkte um bis zu 2 Euro verteuern. „Die ZPÜ setzt ihre Praxis überhöhter Forderungen fort. Daher gehört, wie in anderen europäischen Ländern, das System der Pauschalabgaben insgesamt auf den Prüfstand“, sagt Rainald Ludewig, Vorsitzender des IM.
Im November 2011 hatten die Verwertungsgesellschaften ZPÜ, VG WORT und VG Bild-Kunst rückwirkend zum 01.01.2008 neue Tarife für externe Festplatten veröffentlicht. Für Festplatten mit einer Speicherkapazität von unter 1 Terabyte fordern sie 7 Euro an urheberrechtlichen Abgaben, für größere Festplatten 9 Euro.
Laut aktueller GfK-Studie besitzt jeder dritte Deutsche (32 Prozent) mindestens eine externe Festplatte. Die durchschnittliche Speicherkapazität beträgt 607 Gigabyte. 55 Prozent davon ist ungenutzter freier Speicherplatz. Durchschnittlich ein Viertel (24 Prozent) des Speicherplatzes wird durch Sicherungskopien belegt. 8 Prozent werden für berufliche Zwecke genutzt, rund 7 Prozent des Speicherplatzes entfällt auf selbst oder von Freunden erstellte Dateien wie Fotos, Heimvideos oder Briefe, für die auch keine Abgaben erhoben werden dürfen.
Damit bleiben nur etwa 6 Prozent Speicherplatz für Privatdateien wie Musikalben oder Videofilme. Etwas mehr als die Hälfte davon hält die Industrie für nicht vergütungspflichtig, da es sich z.B. um bereits lizenzierte Kopien von Musik-Downloads handelt. Die andere Hälfte, also weniger als 3 Prozent einer durchschnittlichen Festplatte, werden nach Auffassung der Industrie für vergütungsrelevante Privatkopien genutzt.
Zur Methodik: Die Angaben zur Nutzung von externen Festplatten basieren auf einer Nutzungsstudie der GfK im Auftrag von BITKOM und dem Informationskreis Aufnahmemedien (IM). Die schriftliche Befragung erfolgte im April/Mai 2012 innerhalb des GfK Konsumentenpanels und ist repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 14 Jahren.
Quelle: www.bitkom.org