IfM Bonn:Gründungsgeschehen 2009 - Unternehmergesellschaft wird angenommen
Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen zum 1. November 2008 haben Existenzgründer die Möglichkeit als Rechtsform die Unternehmergesellschaft (Mini-GmbH) zu wählen. In 2009 machten knapp 9.800 Unternehmensgründer von dieser Möglichkeit Gebrauch.
Insgesamt lag die Zahl der Existenzgründungen in 2009 in der gewerblichen Wirtschaft mit knapp 412.600 um 3,3 % höher als im Vorjahr. Darunter sind 43.741 Unternehmensübernahmen (Erbfolge, Kauf, Pacht), 263.756 Gründungen eines Kleingewerbes und 105.103 Betriebsgründungen mit größerer wirtschaftlicher Bedeutung, also Gründungen von Hauptniederlassungen, enthalten. Die Unternehmergesellschaft spielt aufgrund der notwendigen Eintragung ins Handelsregister nur bei der Gründung einer Hauptniederlassung eines Betriebs eine Rolle. Rund 9 % aller Gründungen in diesem Segment wurden in der neuen Rechtsform der Unternehmergesellschaft vollzogen.
Die Unternehmergesellschaft ermöglicht auch Existenzgründern mit begrenzten finanziellen Mitteln, beim Schritt in die Selbstständigkeit das Rechtskleid einer Kapitalgesellschaft mit Haftungsbeschränkung zu wählen. Neben der Haftungsbeschränkung lassen insbesondere die geringen Gründungskosten die Unternehmergesellschaft für viele Existenzgründer im Vergleich zur GmbH attraktiv erscheinen.
Bereits im Rahmen einer EU-weiten Vergleichsstudie konnte das IfM Bonn zeigen, dass die Kosten von Gründungsverfahren in Deutschland im Jahr 2009 durch die Einführung der Unternehmergesellschaft deutlich gesunken sind. Während die administrativen Gründungskosten 2007 noch bei 792 Euro lagen, waren 2009 nur 166 Euro aufzuwenden.
Quelle: www.ifm-bonn.de