Modernes und nutzerfreundliches Portal für Dienstleister
Über das neue Dienstleistungsportal Bayern können sich Dienstleister künftig bequem elektronisch und rund um die Uhr über alle für ihre Tätigkeit erforderlichen Formalitäten und Verfahren und über die zuständigen Behörden informieren.
Das Portal sei als Gemeinschaftsprojekt von Innen- und Wirtschaftsministerium und unter Mitwirkung der Wirtschaftskammern und der Kommunalen Spitzenverbände entstanden.
Mit dem Internetangebot werden zeitgerecht auch die Vorgaben der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie umgesetzt. Deren Ziel ist der Abbau bürokratischer Hindernisse und die Förderung des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs. Mit Hilfe einer übersichtlichen Menüführung kann der interessierte Dienstleister durch das System navigieren und erhält die einschlägigen allgemeinen Informationen über rechtliche Voraussetzungen, Formalitäten, Verbände, Organisationen, Register und Rechtsbehelfe. Ferner werden jeweils die sachlich und örtlich zuständige Behörde und - sofern einschlägig - der zuständige Einheitliche Ansprechpartner angezeigt. Notwendige Formulare können heruntergeladen oder entsprechende Online-Verfahren aufgerufen werden.
Die Einrichtung eines Einheitlichen Ansprechpartners geht ebenfalls auf die EU-Dienstleistungsrichtlinie zurück. Am 1. Januar 2010 tritt das Bayerische Gesetz über die Zuständigkeit für die Aufgaben des Einheitlichen Ansprechpartners in Bayern in Kraft. Danach können sich Dienstleister aus Mitgliedstaaten der EU sowie aus Island, Liechtenstein und Norwegen, die grenzüberschreitend in Bayern vorübergehend tätig sein oder hier eine Niederlassung gründen wollen, bei den erforderlichen Verfahren und Formalitäten eines Einheitlichen Ansprechpartners bedienen. Einheitliche Ansprechpartner sind in Bayern die für die jeweilige Dienstleistung zuständigen Kammern. Die kreisfreien Städte und Landkreis können noch bis 30. Juni 2010 entscheiden, ob sie diese Aufgabe für ihr Gebiet ebenfalls wahrnehmen wollen.