Neue Bürokratische Hürden für Crowdfinanzierungen?
Crowdfinanzierungen liegen im Aufwärtstrend. Der neue Gesetzentwurf zum Schutz von Kleinanlegern könnte laut Branchenverband BITKOM eine Gefahr für diese Finanzierungsform darstellen und die Finanzierung von Start-ups erschweren.
Laut Crowdfunding und Crowdinvesting-Monitor von Für-Gründer entwickeln sich beide Finanzierungsformen weiterhin positiv in Deutschland. Im ersten Halbjahr 2014 konnten Projekte und Start-ups insgesamt über 12 Mio. Euro einsammeln. Damit stieg das seit 2011 eingesammelte Kapital auf 28 Mio. Euro. Im Sommer 2013 waren es zum Vergleich 9,9 Mio. Euro. Der neue Gesetzentwurf zum Kleinanlegerschutz wird vom Branchenverband BITKOM kritisiert, da er das Crowdinvesting für Start-ups erschwere aufgrund neuer Obergrenzen für Beteiligungen und zusätzlicher Bürokratie. (Zum Crowdfunding- und Crowdinvesting Monitor von Für-Gründer)
Gefahr für Finanzierung von Start-ups
Die Pläne der Bundesregierung für ein neues Gesetz zum Kleinanlegerschutz könnten aus Sicht des BITKOM die Finanzierung von Start-ups in Deutschland gefährden. BITKOM-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder kritisiert: „Der vorliegende Gesetzesentwurf schafft die Gratwanderung zwischen Anlegerschutz und Start-up-Förderung nicht wirklich. Jeder, der in Start-ups oder sogar nur in Ideen investiert, weiß, dass er damit ein hohes Risiko eingeht, sich aber auch enorme Chancen eröffnet“ „Die neuen bürokratischen Hürden für Crowdinvesting und Crowdfunding machen es schwieriger und teurer, Geldgeber und Investoren zu finden, ohne Anleger besser zu schützen.“ Aus Rohleders Sicht steht dieser Gesetzentwurf im Widerspruch zum erklärten Ziel der Bundesregierung, Start-ups in Deutschland fördern zu wollen.
Ausnahmen bei Crowdfinanzierung greifen zu kurz
Das Ziel des vom Bundesfinanzministerium veröffentlichten Referentenentwurfs ist es, Kleinanleger bei Investitionen zu schützen. Für Start-ups sieht der Entwurf bei der Crowdfinanzierung Ausnahmen vor, die aus BITKOM-Sicht allerdings viel zu kurz greifen. So sollen diese Erleichterungen nur für Investitionsrunden bis 1 Million Euro gelten. Zudem dürfen sich Einzelinvestoren mit maximal 10.000 Euro beteiligen. Aber: Selbst dann müssten Start-ups vor Crowdinvesting- und Crowdfunding-Runden ein Informationsblatt erstellen und bei der Finanzaufsicht hinterlegen. Die Geldgeber wären gezwungen, bereits ab einer Beteiligung von nur 250 Euro diese Information auf Papier auszudrucken und unterschrieben per Post an das Start-up oder die Crowdinvesting-Plattform zurückzusenden.
Transparenz der Plattformen auf andere Bereiche übertragen
„Crowdinvesting wird auch hierzulande erfreulicherweise immer stärker genutzt, weil es einfach und bequem ist. Mit einem Mausklick kann man sich mit wenig Geld an einer guten Idee beteiligen. Durch das Ausdrucken wird dieser Vorteil vollständig zunichte gemacht. Bei diesem Gesetzentwurf machen Internet-Ausdrucker Start-up-Politik“, so Rohleder. „Mit altem Denken im Sparbuchformat und dem Einsammeln von Altpapierbergen machen wir Deutschland ganz bestimmt nicht zum Digitalen Wachstumsland.“ Die Darstellung von Projekten auf den gängigen Plattformen sei heute schon viel transparenter als die meisten gedruckten Prospekte für klassische Vermögensanlagen. Im Netz präsentierten die Gründer ihre Ideen mit Texten, Fotos und Videos. Dort sei es in der Regel sogar möglich, vor einer Beteiligung direkt mit den Gründern Kontakt aufzunehmen, etwa um Fragen zu stellen. Und die Antworten seien für alle Interessenten einsehbar. „Diese Transparenz bei Investitionen in Start-ups sollten wir lieber auf andere Bereiche übertragen anstatt reglementierend einzugreifen und zusätzliche Anforderungen aus dem vorigen Jahrhundert zu stellen“, so Rohleder.
Wird es noch schwieriger Start-ups zu finanzieren?
„Die Beschränkung der Runden auf 1 Million Euro und Maximalbeträge von 10.000 Euro hilft niemandem und sorgt nur dafür, dass es in Deutschland noch schwieriger wird, Start-ups zu finanzieren“, so Rohleder.
Der BITKOM kritisiert zudem, dass kein Unterschied zwischen Crowdfunding und Crowdinvesting gemacht wird. „Beim Crowdfunding wollen die Geldgeber sich nicht an einem Unternehmen beteiligen. Sie unterstützen eine Idee oder wollen der erste sein, der ein neues Produkt bekommt“, so Rohleder. „Hier wird nicht investiert, sondern allenfalls gekauft. Deshalb gibt es auch kein Kleinanlegerschutzbedürfnis.“ Entsprechend darf Crowdfunding auch nicht von einem Gesetz zum Schutz von Kleinanlegern betroffen sein.