Freitag, 07. November 2014 | News | Blog

Offenheit und Klarheit – auch in puncto Eigenkapital

Drei spannende Vorträge lieferten den rund 30 Teilnehmern beim 4. Themenforum des aiti-Parks und der Augsburger Sparkassen Anfang November, umfangreiche Informationen darüber, wie man den geeigneten Investor findet und bindet.

v.l.n.r. Georg Laber, Karl A. Niggemann, Dr. Thomas Rau, Stefan Schimpfle, Reinhard Mayer (Foto: aitiRaum)

v.l.n.r. Georg Laber, Karl A. Niggemann, Dr. Thomas Rau, Stefan Schimpfle, Reinhard Mayer (Foto: aitiRaum)

Eigenkapital als Messlatte
Das eingesetzte Eigenkapital gilt bei Kreditinstitute als Messlatte für die Ernsthaftigkeit eines Unternehmens. Nur wer über ausreichendes Eigenkapital verfügt, kann auch schnell und flexibel auf erneuten Finanzierungsbedarf reagieren. Doch bis Transaktionen mit Eigenkapitalinvestoren zustande kommen, ist es ein weiter Weg. In ihrem einstimmenden Vortrag gingen Georg Laber, Stadtsparkasse Augsburg, und Reinhard Mayer, Kreissparkasse Augsburg, auf das Thema Eigenkapital aus Sicht der Kreditgeber ein. Erläutert wurde unter anderem welche Ratingkennzahlen und Bonitätsmerkmale durch die Eigenkapital-Quote beeinflusst werden. Für Finanzierungsgespräche empfahlen die beiden Vertreter der Sparkasse Offenheit und Klarheit walten zu lassen. Sind stille Reserven im Unternehmen vorhanden, sollten diese im Bankgespräch kommuniziert werden, denn gegebenenfalls finden sie Be-rücksichtigung im Rating zumindest aber in der Bonitätsbeurteilung. Das Rating wiederum beeinflusst dann die Kreditkosten also die Verzinsung.


DEN geeigneten Partner finden
Karl A. Niggemann, Gründer und Geschäftsführer des Institutes für Wirtschaftsberatung Karl A. Niggemann & Partner GmbH, erläuterte im Hauptvortrag des Abends unter anderem, welche Schwerpunkte es bei der Auswahl des Investors zu beachten gilt. Als Unternehmer sollte man sich vor allem darüber Gedanken machen, welcher Bedarf tatsächlich besteht in puncto Höhe des Eigenkapitals, ob die Bereitschaft besteht, weitere Entwicklungs-Meilensteine mit zusätzlichem Kapital zu begleiten oder ob nicht darüber hinaus Interesse besteht, das Unternehmen durch die Netzwerke und das Know-how des Investors zu stärken und leistungsfähiger zu machen. Daraus kann man die Typologie des Investors ableiten, ob er eher aktiv oder passiv sein soll oder finanzorientiert beziehungsweise industriell orientiert. Natürlich kommt es bei einer lanfgristigen Partnerschaft darauf an, dass die "Chemie" zwischen Management und Investor "stimmt". Auch müssen die Anforderungen des Investors an Informationspflichten und Kontrollrechten vertretbar sein.


Venture Captial, strategischer Investor oder vermögende Familie?
Niggemann räumte in seinem Vortrag auch mit so manchem Märchen über Venture-Capital-Gesellschaften auf. Wagniskapital sei nicht unbedingt die einzige oder wichtigste Finanzierungsquelle für Start-Ups, es gibt durchaus Alternativen. Auch sind sie aus seiner Sicht nicht so risikobereit oder innovationsfreudig, wie gern dargestellt.

Startegische Investoren können Unternehmen nicht nur mit Kapital, sondern auch mit eigenen Ressourcen stärken. Dazu zählen Vertrieb, Internationalität, Produkte und ggf. auch Forschung und Entwicklung. Sehr interessant können aber auch vermögende Familien als Partner sein. Diese sind an langfristigen Kapitalanlagen interessiert und streben eine langfristig rentabel Investition an. Darüber hinaus können diese Haushalte Untenehmen häufig noch durch Netzwerke und Know-how stärken. Doch egal, wer der Partner wird: Bei allen Gesprächen sollte man einen offenen Dialog führen und sowohl Vorteile als auch Perspektiven darlegen. Langfirstige Ausrichtung, Rentabilität, Alleinstellungsmerkmale - all das sind Aspekte, die jeden potentiellen Investor interessieren.


Richtig verhandeln
Rechtsanwalt Dr. Thomas Rau von Sonntag und Partner ging in seinem Vortrag auf die wichtigsten Kernelemente in Beteiligungsverträgen ein und welche Punkte bei einem Exit-Szenario unbedingt zu berücksichtigen sind. Angefangen von finanziellen Themen wie mögliche Gewinnbeteiligungen bis hin zu Informations- und Kontrollrechten. Auch sollte man die Vorgehensweise für weitere Finanzierungsrunden festgelegen, sowie Vereinbarungen zur Übertragbarkeit von Anteilen treffen. Gerade in diesem Punkt liegt oft ein hohes Gefahrenpotential. Denn ist die Übertragbarkeit der Anteile nicht klar geregelt, kann man sich schnell in den Händen des Wettbewerbs wiederfinden.


Eine interessante Diskussion im Anschluss an die Vorträge bei dem die Teilnehmer mit den Referenten individuelle Problemstellungen erörterten, rundete das Themenforum ab.