Freitag, 27. November 2009 | News | Blog

Sofortprogramm für Wachstum

Die neue Bundesregierung will Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen in der Krise schnell entlasten.

Für Unternehmen und Unternehmensnachfolger sollen Steuerregelungen, die sich in der Krise als besonders wachstumshemmend erweisen, entschärft werden. Die Bundesregierung will große wie mittlere Unternehmen stärken und notwendige Umstrukturierungen erleichtern. Es geht letztlich darum, Arbeitsplätze zu erhalten. 


Die Fraktionen wollen den Entwurf noch in dieser Woche in der ersten Lesung im Bundestag beraten. Der Abschluss der parlamentarischen Beratungen ist für Mitte Dezember geplant.

Steuern runter für Wachstum
Änderungen bei den Unternehmenssteuern

Vor allem sehr einschränkende steuerliche Verlust- und Zinsabzugsbeschränkungen, die die Unternehmenssteuerreform 2008 für Konzerne bedeuten, sollen abgemildert werden. Ferner ist vorgesehen, Hinzurechnungssätze bei der Gewerbesteuer für Miet- und Pachtzinsen zu reduzieren und Umstrukturierungen durch Änderungen bei der Grunderwerbsteuer zu erleichtern. 

Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 410 Euro sollen die Betriebe sofort ab Januar abschreiben können. Alternativ soll ein Sammelposten für alle Wirtschaftsgüter zwischen 150 und 1.000 Euro zugelassen werden.

Unternehmensnachfolge erleichtern

Nachfolger von Familienunternehmen sollen in der Krise und auch danach auf sich verändernde Beschäftigungslagen flexibler reagieren können. Denn eine Erbschaftsteuerermäßigung oder Befreiung hängt davon ab, wie lange Unternehmensnachfolger ihren Betrieb fortführen und wie viele Arbeitsplätze sie auf Dauer erhalten. 

Außerdem soll die Steuerbelastung für Geschwister und Geschwisterkinder sinken: Der neue niedrigere Tarif soll 15 bis 43 Prozent statt bisher 30 bis 50 Prozent je nach Höhe des Erwerbs betragen.

Niedrigere Mehrwertsteuer für Hotels

Für Übernachtungsleistungen in Hotels, Pensionen, Gasthöfen und gewerblichen Fremdenzimmern beträgt der Mehrwertsteuersatz künftig nur noch sieben Prozent. Damit trägt der Gesetzentwurf der aktuellen europäischen Wettbewerbssituation im Hotel- und Gaststättengewerbe Rechnung. Das stärkt die deutsche - vor allem mittelständisch geprägte - Tourismuswirtschaft. 

Quelle: www.bundesregierung.de (www) 

WEITERE INFORMATIONEN: