Start?Zuschuss! - neue Runde
Das Programm zur Förderung von Unternehmensneugründungen im Bereich Digitalisierung geht in die zweite Runde. Bewerbungen können noch bis 17. Januar 2017, 12:00 Uhr eingereicht werden. Möglicher Förderbeginn wäre April 2017.
Mit diesem Programm des Bayerischen Wirtschaftsministeriums werden Unternehmensneugründungen aus dem Bereich Digitalisierung mit einem besonders zukunftsfähigen, innovativen Geschäftsmodell gefördert. Die Gründung sollte maximal 2 Jahre zurückliegen. Maßgeblich dabei ist der jeweilige Stichtag des Bewerbungsfristendes.
Gefördert werden dabei Ausgaben insbesondere für Miete und Personal, Markteinführung des Produkts, Forschung und Entwicklung. Die Förderhöhe beträgt maximal 50% der förderfähigen Ausgaben für einen Zeitraum von einem Jahr (max. 36.000 Euro im Jahr) und erfolgt im Rahmen der De-minimis Verordnung.
Für eine erfolgreiche Bewerbung ist der elektronische Bewerbungsbogen verpflichtend. In der 1. Stufe steht ein Wettbewerbsverfahren. Die eingereichten Bewerbungen werden von einer externen ExpertenJury bewertet. In der 2. Stufe können die ausgewählte Bewerber einen Förderantrag bei der zuständigen Regierung stellen.
Mehr Informationen unter
https://www.gruenderland.bayern/finanzierung-foerderung/startzuschuss/