Mittwoch, 01. Juni 2016 | News | Blog, Gründernews

Start?Zuschuss! - Programm zur Förderung von Unternehmensneugründungen im Bereich Digitalisierung

Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie fördert technologieorientierte Unternehmensneugründungen im Bereich Digitalisierung in der Startphase. In einem Wettbewerbsverfahren können sich neu gegründete Unternehmen, die die Voraussetzungen erfüllen, bis zum 15.07.2016 für eine Förderung bewerben.

Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie fördert technologieorientierte Unternehmensneugründungen im Bereich Digitalisierung in der Startphase. In einem Wettbewerbsverfahren können sich neugegründete Unternehmen, die die Voraussetzungen erfüllen, bis zum 15.07.2016 für eine Förderung bewerben.

Bayerns Wirtschaftsministerin Ilse Aigner stellt das neue Förderprogramm für technologieorientierte Gründer ‚Start?Zuschuss!‘ vor. Aigner: „Damit unterstützen wir jedes Jahr bis zu 20 aussichtsreiche Geschäftsmodelle. Für Miete, Personal, Forschung und Entwicklung sowie die Markteinführung stellen wir bis zu 36.000 Euro je Unternehmen zur Verfügung. Die Bewerbungsfrist für die erste Phase läuft bis Mitte Juli.“ Damit werde die Initiative Gründerland.Bayern um eine weitere Digitalisierungskomponente sinnvoll ergänzt. „Start-ups aus dem Bereich Digitalisierung leisten einen wichtigen Beitrag für die Zukunftsfähigkeit unserer Wirtschaft. Mit dem Wettbewerb zum Förderprogramm ‚Start?Zuschuss!‘ wenden wir uns daher ganz gezielt an junge Unternehmen die mit ihrem Produkt oder ihrer Dienstleistung noch am Anfang stehen“, so die Ministerin weiter.

Mit der Förderung sollen Unternehmensneugründungen im Bereich Digitalisierung mit einem besonders zukunftsfähigen, innovativen Geschäftsmodell unterstützt werden. Sie soll dazu beitragen, dass sich diese Neugründungen am Markt etablieren können. Voraussetzung ist weiterhin, dass die Gründung maximal 2 Jahre zurückliegt.

Die Förderung erfolgt im Rahmen der De-minimis Verordnung und beträgt max. 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben für einen Zeitraum von einem Jahr, maximal jedoch 3.000 Euro pro Monat. Gefördert werden die Anlaufkosten, das heißt insbesondere die Ausgaben für Miete und Personal, Markteinführung des Produkts sowie Forschung und Entwicklung.

Ablauf des Wettbewerbsverfahrens
Dem regulären Antragsverfahren ist ein Wettbewerb vorgeschaltet, bei dem durch eine Jury die 20 vielversprechendsten Geschäftsmodelle ausgewählt werden. Pro Jahr gibt es zwei Bewerbungsphasen bei denen jeweils 10 Unternehmen eine Förderung erhalten. Grundsätzlich laufen die Bewerbungsfristen zwischen Mitte Mai und Mitte Juli sowie zwischen Mitte November und Mitte Januar. Förderbeginn ist dann entweder der 1. April oder der 1. Oktober.

Nach Eingang aller Bewerbungen werden diese an die Jury weitergeleitet und von dieser bewertet. Die 10 ausgewählten Bewerbungen werden anschließend an die für das Antragsverfahren örtlich zuständigen Bezirksregierungen übergeben, welche den Förderbescheid ausstellen.

Hier geht es zum Bewerbungsbogen für die Förderung ab 1. Oktober 2016. Er ist zwingend für eine erfolgreiche Bewerbung heranzuziehen. Die Bewerbungsfrist läuft bis Freitag, 15.07.2016, 12 Uhr.

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