Steuerbefreiung des INVEST-Zuschusses
Das Bundeskabinett hat beschlossen, den INVEST-Zuschuss für Wagniskapital von den Ertragssteuern zu befreien. Die steuerrechtliche Regelung ist Teil des Regierungsentwurfes eines "Gesetzes zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften", dem das Kabinett auf Vorschlag des Bundesministeriums der Finanzen zugestimmt hat.
Die steuerrechtliche Regelung soll rückwirkend auch für das Jahr 2013 und damit für alle bislang ausgezahlten INVEST-Zuschüsse gelten. Das parlamentarische Verfahren wird voraussichtlich bis Anfang 2015 abgeschlossen sein.
Mit INVEST erhalten private Investoren 20 Prozent ihrer Eigenkapital-Investition erstattet. Voraussetzung ist, dass sie sich mit mindestens 10.000 Euro an jungen innovativen Unternehmen beteiligen und die Beteiligung mindestens drei Jahre halten. INVEST verringert damit das Investitionsrisiko der Business Angels und verbessert gleichzeitig die Chancen der Unternehmen, einen Wagniskapital-Investor zu finden. Jeder Investor kann pro Kalenderjahr Zuschüsse für Beteiligungen in Höhe von bis zu 250.000 Euro erhalten. Pro Unternehmen können Anteile mehrerer Investoren im Wert von insgesamt bis zu 1 Million Euro pro Kalenderjahr bezuschusst werden.
Laut Bundesminister Sigmar Gabriel sei jetzt die Unsicherheit genommen, dass der Investor einen Teil des Zuschusses wieder ans Finanzamt abführen muss.
INVEST ist im Mai 2013 gestartet. Bislang wurden mehr als 600 Business Angel-Investitionen gefördert und über 45 Millionen Euro an Wagniskapital für Start-ups mobilisiert. Für die Umsetzung der Maßnahme ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig. Mehr Informationen finden Sie hier.
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie