„Unternehmerkredit Plus“ - Bis zu 7,5 Millionen Euro pro Vorhaben
Vom 01.12.2014 an bietet die KfW mit dem neuen Unternehmerkredit Plus innovativen mittelständischen Unternehmen und Freiberuflern eine zinsgünstige Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln für Vorhaben in Deutschland an.
Innovativ im Sinne des Programms ist ein Unternehmen dann, wenn es mindestens eines von mehreren Kriterien erfüllt, wie zum Beispiel die erfolgreiche Anmeldung eines Patents innerhalb der letzten 24 Monate.
Bis zu 7,5 Mio. EUR pro Vorhaben
Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) können aus dem Unternehmerkredit Plus bis zu 7,5 Mio. EUR pro Vorhaben beantragen. Unternehmen, deren Kreditbedarf 3. Mio. Euro pro Vorhaben nicht übersteigt, erhalten besonders günstige Konditionen. Mit dem Unternehmerkredit Plus können bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten mit einer Laufzeit von bis zu 7 Jahren bzw. Betriebsmittel mit einer Laufzeit von bis zu 5 Jahren finanziert werden.
50% Haftungsfreistellung
Das Besondere am Unternehmerkredit Plus ist, dass die KfW und der Europäische Investitionsfond im Rahmen einer sogenannten Haftungsfreistellung pro Vorhaben jeweils 25 % (insgesamt also 50 %) des Kreditrisikos der durchleitenden Banken übernimmt und ihnen so die Kreditvergabe erleichtert. Der Europäische Investitionsfonds (EIF) unterstützt mit dem Garantieprogramm RSI („Risk Sharing Instrument“) über eine Risikobeteiligung Finanzierungen innovativer KMU. Beim RSI handelt es sich um eine gemeinsame Initiative des EIF, der Europäischen Investitionsbank (EIB) und der Europäischen Kommission.
Innovationsfähigkeit ist mitentscheidend
Den KfW-Unternehmerkredit Plus können KMU mit weniger als 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro, größere Mittelstandsunternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitern und einem Gruppenumsatz von höchstens 500 Mio. Euro, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden sowie freiberuflich Tätige erhalten. Insgesamt gilt für alle Antragssteller, dass sie seit mindestens drei Jahren am Markt aktiv sein müssen und ihre Innovationsfähigkeit bereits unter Beweis gestellt haben - so beispielweise durch den Erhalt von Zuschüssen, Krediten oder Bürgschaften aus nationalen oder europäischen Forschungs- und/oder Innovationsprogrammen oder einer Patentanmeldung in den letzten 2 Jahren vor Antragsstellung.
Zur gesamten Pressemeldung der KfW.