Voraussichtliche Änderungen in der freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbständige ab 1. Januar 2011
Der Bundestag hat am 7. Juli 2010 dem Beschäftigungschancengesetz zugestimmt.
Damit wird die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbständige bzw. das „Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag“ unbefristet fortgeführt.
Darüber hinaus werden ab 1. Januar 2011 voraussichtlich folgende Änderungen in Kraft treten:
1. Wer ab 1. Januar 2011 als Selbständiger in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt, kann nach fünf Jahren und dann jeweils mit einer dreimonatigen Frist das Versicherungsverhältnis kündigen. Die Versicherung endet auch dann, wenn der Versicherte mit drei Monatsbeiträgen im Rückstand ist. Wer bereits als Selbständiger versichert ist und ab 2011 nicht weiter in der Arbeitslosenversicherung bleiben möchte, erhält bis zum 31. Dezember 2010 ein Sonderkündigungsrecht, das bis zum 31. März 2011 rückwirkend ausgesprochen werden kann.
2. Der Antrag muss spätestens innerhalb von drei Monaten und nicht mehr einen Monat nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit bei der Agentur für Arbeit gestellt werden.
3. Der monatliche Beitrag bemisst sich ab 2011 an der halben und ab 2012 an der vollen Bezugsgröße (= jährlich neu berechnete Rechengröße in der gesetzlichen Sozialversicherung). Damit steigen die Beiträge von derzeit 17,89 Euro (alte Länder)bzw. 15,19 Euro (neue Länder) ab 2011 auf ca. 38 Euro bzw. ca. 32 Euro und ab 2012 auf das Doppelte.
4. Für Existenzgründerinnen und -grüner ist prinzipiell immer folgende Sonderregelung vorgesehen: Innerhalb des ersten Jahres nach Aufnahme der Tätigkeit zahlen sie einen hälftigen Beitrag von cirka 38 Euro bzw. cirka 32 Euro.
5. Wer ab 2011 zweimal als Selbständiger Arbeitslosengeld bezieht, wird in der Regel nicht mehr als Selbständiger in die Arbeitslosenversicherung aufgenommen.
Damit die Änderungen zum Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag in der Arbeitslosenversicherung für Selbständige lt.Beschäftigungschancengesetz zum 1. Januar 2011 in Kraft treten können, muss der Gesetzentwurf am 24. September 2010 noch im Bundesrat gelesen werden. Die Verabschiedung erfolgt voraussichtlich im vierten Quartal 2010.
Quelle: Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik und -förderung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
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