Wichtige Änderungen für Unternehmer in 2015
Wie in jedem neuen Jahr gibt es auch in 2015 zahlreiche Änderungen. Einige davon haben wir herausgegriffen.
Minijobs
Ab 2015 gilt: Bis einschließlich 450,- € sind die Arbeitnehmer als „Minijobber“ zu führen und unterliegen somit keinem sozialversicherungspflichtigem Beschäftigungsverhältnis. Es liegt keine eigene Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung für diese Beschäftigungsverhältnisse vor. Die für die Jahre 2013 und 2014 geltende Bestandsschutzregelung entfällt in diesem Zusammenhang, das heißt das Beschäftigungsverhältnisse die bisher in der Zone 400 – 450 € sozialversicherungspflichtig waren, nun automatisch ab 01. Januar 2015 sozialversicherungsfrei werden. Sozialversicherungspflichtig sind Einkommen ab einem Betrag von 450,01 Euro.
Mindestlohn
Ab Januar gilt der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro die Stunde. Doch es gibt auch Ausnahmen. So zum Beispiel für Praktikanten. Für diese dürfen freiwillige Orientierungspraktika für bis zu drei Monaten vom Mindestlohn ausgenommen werden. Der Mindestlohn gilt erst ab 18 Jahren. Somit werden auch viele Ausbildungsverhältnisse unter die Ausnahme fallen. Für Langzeitarbeitslose darf der Lohn in den ersten sechs Monaten ihrer Beschäftigung ebenfalls den gesetzlichen Mindestlohn unterschreiten. Auch ehrenamtliche Tätigkeiten, die auf der Basis einer Minijobregelung vergütet werden, sind nicht von der Mindestlohnregelung betroffen.
Länderspezifische Umsatzsteuer
Ab 1.1.2015 treten neue Regeln für die Besteuerung von elektronischen Dienstleistungen im B2C-Bereich in Kraft. Durch die Nutzung des Mini-One-Stop-Shops (MOSS bzw. Kleine Einzige Anlaufstelle - KEA) kann das nun kommende äußerst verwaltungsaufwändige Verfahren für Leistungen an Verbraucher in der EU vermieden werden. Die Neuregelung umfasst Dienstleistungen im Bereich der Telekommunikation, des Rundfunk und Fernsehens sowie sonstige elektronisch erbrachte Dienstleistungen. Zu den elektronisch erbrachten Dienstleistungen gehören u. a. die Überlassung von digitalen Produkten (z. B. von Software), die entgeltliche Einräumung des Rechts eine Leistung auf einer Internetseite anzubieten, das Webhosting, die automatisierte Online-Fernwartung, die elektronische Zurverfügungstellung bzw. das Herunterladen von elektronischen Publikationen (z. B. E-Books, Online-Zeitschriften/Zeitungen), von Musik, Filmen und Spielen, die Bereitstellung von Online-Werbeplätzen und der automatisierte Fernunterricht. Mehr zu diesem Thema hier.
Porto 2015
Die Deutsche Post passt einzelne Preise zum Jahreswechsel moderat an. Das Entgelt für den Standardbrief bis 20 Gramm im nationalen Versand wird von derzeit 0,60 € auf zukünftig 0,62 € erhöht, gleichzeitig sinkt das Entgelt für den Kompaktbrief bis 50 Gramm im nationalen Versand von derzeit 0,90 € auf künftig 0,85 €. Alle vorhandenen Brief¬marken können auch weiterhin verwendet werden Für vorhandene Bestände, die zum Portowechsel nicht aufgebraucht wurden, können Ergänzungsmarken in den Filialen oder online unter www.efiliale.de erworben werden.